Einfach tun, was richtig ist. Einfach lassen, was nichts bringt. Einfach sagen, was man denkt, Einfach leben, was man fühlt. Einfach lieben, was man liebt. Einfach ist nicht leicht. Einfach ist am schwersten
Behinderte volljährige Kinder: Ermittlung von Lebensbedarf und Finanzmittel Für ein behindertes Kind haben Sie auch über das 18. Lebensjahr und sogar über das 27. Lebensjahr hinaus zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Kindergeld oder den Kinder- und Betreuungsfreibetrag sowie alle damit verbundenen Steuervergünstigungen. Bedingung ist allerdings, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Habe gerade das Vergnügen rückwirkend für zwei Jahre Nachweise für die Kindergeldkasse zu bringen. Normalerweise darf ja nie länger als ein halbes Jahr vergehen, welches ein Kind krank ist. Da meines jedoch seit Jahren an Sucht und Psychose leidet, aber auch keiner Maßnahme mehr nachgegangen ist, aber auch nicht einen offiziellen Behindertenstatus hat, befürchte ich, dass dadurch der Kindergeldanspruch erlischt.
Habe auch Anwalt angerufen, welcher meinte, dass das nicht in einer Familienrechtsschutzversicherung beinhaltet ist. Meine er damit gegen die Familienkasse anzugehen oder weil jemand psychisch krank ist?
Du solltest Dir beim Versorgungsamt einen Antrag holen. Da wird dann der Grad der Behinderung festgestellt. Du hättest damit bessere Karten bei der Kindergeldkasse. Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, daß das nicht zum Familienrechtschutz gehören, aber wissen tu ich das natürlich auch nicht. Viel Glück Anja